Haben Sie eine Patientenverfügung? Haben Sie auch einen Organgspendeausweis? Dann sollten Sie beide Verfügungen in Einklang bringen.

In der Patientenverfügung werden in der Regel lebenserhaltende Maßnahmen abgelehnt. Für die Vorbereitung einer Organspende ist es aber häufig erforderlich, den Spender für eine gewisse Zeit am Leben zu erhalten. Eine unzureichende Regelung könnte daher dazu führen, dass sich Patientenverfügung und Organspendeverfügung widersprechen. Es empfiehlt sich daher, in der Patientenverfügung eine Organspendeverfügung aufzunehmen, in der Sie mitteilen, dass die Organspendeverfügung der Patientenverfügung vorgeht, sofern Sie als Spender in Betracht kommen.