Forderungsmanagement
Gerne übernehmen wir für Sie auch das Forderungsmanagement, d.h. das Eintreiben der noch offenen Forderungen inklusive der gerichtlichen Geltendmachung sowie der Einleitung der Zwangsvollstreckung. Sollte über das Vermögen Ihres Schuldners das Insolvenzverfahren eröffnet worden sein, so melden wir die Forderung zur Insolvenztabelle an und machen diese auch gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend.
- Außergerichtliche Geltendmachung Ihrer Forderungen
- Einleitung des Mahnverfahren
- Gerichtliche Geltendmachung Ihrer Forderungen
- Zwangsvollstreckung
- Anmeldung Ihrer Forderung zur Insolvenztabelle