Zivilrecht

Das allgemeine Zivilrecht bildet traditionell einen Kern anwaltlicher Tätigkeit. Im Bereich des Zivilrechts hat der Gesetzgeber in den letzten Jahren umfangreiche und grundlegende Gesetzesänderungen vorgenommen.
Wir vertreten und beraten Sie individuell und kompetent in allen zivilrechtlichen Fragen.

  • Allgemeines Vertragsrecht, unter anderem: Kaufrecht, Gewährleistung, Werkvertragsrecht
  • Geltendmachung und Abwehr von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen
  • Versicherungsrecht
  • Mietrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Wettbewerbsrecht