In unserem Tipp des Monats April 2018 hatten wir geraten, den „digitalen Nachlass“, wie Accounts und andere Internetzugänge, im Rahmen einer General- und Vorsorgevollmacht zu regeln. Hintergrund war eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin, dass die Eltern eines verstorbenen Mädchens auch als Erben keinen Zugriff auf das Facebookkonto ihrer  Tochter haben. Diese Entscheidung hat der Bundesgerichtshof in seinem  Urteil vom 12.07.2018, Az. III ZR 183/17, revidiert. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs haben Erben einen Anspruch gegen Facebook auf Zugang zu dem Profil des Verstorbenen und sämtliche ihm zugeordneten Daten. Die gesamte Entscheidung des Bundesgerichtshofs können Sie hier nachlesen.